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Österreich ist eines der
sichersten Länder der Welt. Dennoch sind im Bereich des Einzelhandels,
Beschäftigte an Kassen und im Kassenbereich,
ständig
dem Risiko eines Raubüberfalles ausgesetzt. Die Täter haben es besonders auf
Tankstellen, Trafiken und Wettbüros abgesehen. Ein Raubüberfall stellt für alle
Beteiligten eine Ausnahmesituation da. Deshalb sollten Angestellte im Handel
darauf vorbereitet sein, wie sie sich im Falle des Falles verhalten, um kein
zusätzliches Risiko für Leben und Gesundheit einzugehen. Um es erst gar nicht
soweit kommen zu lassen, sollte das Geschäft für einen Raubüberfall so
unattraktiv wie möglich sein. Dadurch, dass für den Täter wenig zu holen ist,
und dadurch, dass die Gefahr erwischt zu werden, möglichst groß ist.
Empfehlungen der Kriminalprävention:
Überprüfen Sie vor Betreten/Verlassen der Filiale die Umgebung
auf verdächtige Umstände, wie abgestellte, wartende Fahrzeuge oder verdächtige
Passanten. Informieren Sie im Verdachtsfall die Polizei; Der Kassenbereich
sollte so angelegt sein, dass von straßenseitig passierenden Fußgängern nicht im
Detail zu erkennen ist, wie mit Geld in diesem Bereich umgegangen wird;
Verwahren Sie keine allzu hohen Geldbeträge in der Kasse, sondern bringen diese
regelmäßig an den hierfür bestimmten Aufbewahrungsort, oder lassen Sie diese
abholen; Personaleingänge sollten so ausgestaltet sein, dass man sich vor dem
Hinausgehen vergewissern kann, ob unbefugte Personen davor stehen; Alarmanlagen
und Videoüberwachungs-systeme stellen für den Täter ein erhöhtes Risiko da. Etwa
70 Prozent aller potenziellen Täter lassen sich von derartigen Einrichtungen von
Ihrem Tatvorhaben abbringen.
Wenn es zu einem Raubüberfall kommt:
Bewahren Sie Ruhe. Gegenwehr und Hilfeschreie könnten
dazu führen, dass der Täter entgegen seiner ursprünglichen Absicht Gewalt
anwendet; Folgen Sie widerspruchslos den Anweisungen des Täters. Geben Sie das
geforderte Geld langsam und zögernd heraus. Der Schutz von Leben und Gesundheit
hat Vorrang vor materiellen Werten; Lösen Sie möglicht frühzeitig den Alarm aus.
Allerdings nur dann, wenn dadurch keine zusätzliche Gefährdung zu erwarten ist
(zum Beispiel wenn die Alarmauslösung nicht unauffällig erfolgen kann und der
Täter den optischen oder akustischen Alarm bemerken würde); Prägen Sie sich das
Äußere des Täters möglichst genau ein. Eine gute Täterbeschreibung unterstützt
die Fahndung der Polizei.
(Quelle: BM.I. kriminalpol. Beratungsdienst , Polizei. Gestelltes
Foto: Prinz)
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