Sicher Leben in Österreich: Von Raub bis Raubüberfall und Raumüberwachung im Wörterbuch auf www.alarmanlage-vsoe.at.

 

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      Von Räuber bis Redundanz  
                 
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Räuber: Ein Räuber ist eine Person, die einen Raub begeht oder begangen hat. Der Räuber wendet zum Unterschied vom Dieb Gewalt an oder droht diese zumindest an.

 

Raub:  Raub liegt vor, wenn jemand mit Bereicherungsvorsatz einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit Gewalt oder Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben wegnimmt oder abnötigt. Der Täter hat, anders als beim räuberischen Diebstahl, von vornherein den Vorsatz Gewalt zu verüben oder damit zu drohen. Raub liegt auch dann vor, wenn dem Geschädigten die Sache nicht weggenommen wird, sondern er sie gezwungenermaßen selbst hergibt. Gewalt oder Drohung und Gewahrsamsübergang müssen jedoch in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang stehen, andernfalls ist die Tat als Erpressung zu qualifizieren. (Österreich: § 142 im StGB)

 

Raubüberfall: Unter Raub wird allgemein die gewaltsame Wegnahme fremder Sachen verstanden. Der Täter, der eine solche Tat begeht, wird als Räuber bezeichnet. Siehe Seite Raubueberfall

 

Raumüberwachung: Die Raumüberwachung oder Objektsicherung gegen Eindringlinge und Einbrecher wird mittels Bewegungsmeldern kontrolliert und überwacht. Bewegungsmelder sind Passiv-Infrarotmelder, Mikrowellen-, Ultraschall- oder Dualmelder. Je nach den örtlichen Gegebenheiten und des vorhandenen Risikos werden unterschiedliche Anlagen zur Raumüberwachung installiert.

 

Redundanz: Vorhandensein technischer Komponenten, die für den Betrieb eines Systems oder eines Gerätes nur dann notwendig werden, wenn eine Störung oder Ausfall vorliegt. Redundanz ist ein wichtiges Element zur Erhöhung der Zuverlässigkeit. Man wendet sie dort an, wo ein Störungsfall größere Folgen nach sich ziehen kann.

von Riegel bis Risiko-Management - weiterR im Sicherheitswörterbuch

 

 

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      Von Abreißmelder bis Alarmplan  
                 
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Alarmglas: Das Alarmglas ist ein Glas mit integrierten Überwachungsmaßnahmen.

 

Alarmierungseinrichtung: Einrichtung, die dem Herbeirufen von Hilfe zur Gefahrenabwehr oder der Warnung von Personen dient. Sie kann Teil oder Zusatzeinrichtung einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) sein.

 

Alarmplan: Der Alarmplan ist jener Plan, der die einzuleitenden Maßnahmen für eingehende Meldungen enthält.

 

Alarmschleife: Stromkreis, der bei Unterbrechung oder einer definierten Widerstandsänderung zu einer Meldung führt, wird Alarmschleife genannt.

 

Alarmübertragungsanlage (AÜA): Einrichtungen und Netze, die Informationen über den Zustand einer oder mehrerer Gefahrenmelde

 

Außenhautschutz: Unter Außenhaut-Überwachung versteht man das Alarmsichern von Türen, Fenstern und allen möglichen Zugängen zu einem Objekt. Mit dieser Art der Überwachung ist es möglich sich frei im alarmgesicherten Objekt zu bewegen- sollte jedoch jemand versuchen einzudringen, wird sofort Alarm ausgelöst.

 

Auswerteeinrichtung von Schalteinrichtungen (AWE): Gerät oder Bestandteil eines Gerätes, das die Berechtigung prüft und das Ergebnis an die Einbruchmelderzentrale weiterleitet.

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