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Meldebereich:
Der Meldebereich, das sind Abschnitte von Gebäuden und Räumen,
die der eindeutigen Kennzeichnung der Herkunft von Meldungen dienen.
Melder für
Gefahren- und Notzustände:
Melder einer Gefahrenmeldeanlage, die zur Früherkennung von
Wasser- und Gaseinbrüchen, gefährlichen Temperaturüber-/-unterschreitungen, u.ä.
dienen.
Meldergruppe:
Zusammenfassung von Meldern eines Meldebereiches, für die eine eigene Anzeige
für Meldungen in der Gefahrenmelderzentrale vorhanden ist, mit dem Ziel, den
Meldungsort zu kennzeichnen.
Meldung:
Die durch ein Anlageteil abgegebene Information. Es wird
unterschieden zwischen Gefahrenmeldungen, Störungsmeldungen und
Zustandsmeldungen.
Mitarbeiterüberwachung durch Videokameras:
Die offene
Überwachung von Mitarbeitern durch Videokameras ist, soweit es um den Schutz vor
Straftaten geht, problemlos. Z.B. bei Bankschaltern oder Kassen. Die Überwachung
und Kontrolle von Mitarbeitern durch verdeckte Kameras, ist nur möglich, wenn es
um konkrete Straftaten geht, die anders nicht aufgedeckt werden können.

Info über Alarm-,
Videosysteme>>
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