Österreich: Erklärungen zu Begriffen der Sicherheit im Portal Sicher Leben. Von Meldebereich bis Mitarbeiterüberwachung.

 

Portal Sicher Leben

 

Sicherheit und Schutz - www.alarmanlage-vsoe.at
                   
      Von Meldebereich bis Mitarbeiterüberwachung  
                 
A im Sicherheitslexikon N im Wörterbuch    

Meldebereich: Der Meldebereich,  das sind Abschnitte von Gebäuden und Räumen, die der eindeutigen Kennzeichnung der Herkunft von Meldungen dienen.

 

Melder für Gefahren- und Notzustände: Melder einer Gefahrenmeldeanlage, die zur Früherkennung von Wasser- und Gaseinbrüchen, gefährlichen Temperaturüber-/-unterschreitungen, u.ä. dienen.

 

Meldergruppe: Zusammenfassung von Meldern eines Meldebereiches, für die eine eigene Anzeige für Meldungen in der Gefahrenmelderzentrale vorhanden ist, mit dem Ziel, den Meldungsort zu kennzeichnen.

 

Meldung: Die durch ein Anlageteil abgegebene Information. Es wird unterschieden zwischen Gefahrenmeldungen, Störungsmeldungen und Zustandsmeldungen.

 

Mitarbeiterüberwachung durch Videokameras: Die offene Überwachung von Mitarbeitern durch Videokameras ist, soweit es um den Schutz vor Straftaten geht, problemlos. Z.B. bei Bankschaltern oder Kassen. Die Überwachung und Kontrolle von Mitarbeitern durch verdeckte Kameras, ist nur möglich, wenn es um konkrete Straftaten geht, die anders nicht aufgedeckt werden können.

 

 

 

 

Alarm- und Videosysteme

 

Info über Alarm-, Videosysteme>>

 

 
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