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Durchgriffüberwachung:
Überwachung einer
Fläche auf Durchgreifen. Es wird unterschieden zwischen Durchgriff mit einer
Hand, z.B. durch eine Öffnung in einer Verglasung und Durchgriff mit
Hilfswerkzeugen, z.B. durch eine kleine Öffnung in einer Verglasung mit einem
Drahthaken.
Durchschußhemmende Verglasung:
Eine Verglasung ist
durchschußhemmend, wenn sie das Durchdringen von Geschossen behindert (Prüfung
nach DIN 52 290-2).
Durchstiegsfähige Öffnung:
Eine
Öffnung, die mindestens die folgenden lichten Maße aufweist: Ein Rechteck von
400 mm x 250 mm oder eine Ellipse von 400 mm x 300 mm oder ein Kreis mit einem
Durchmesser von 350 mm.
Durchstiegüberwachung:
Überwachung einer Fläche auf Durchsteigen durch eine Person, z.B. Durchstieg
durch eine Wandöffnung.

Infos
über die Alarmanlage:
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